Wahlarzt
Wahlarzt - was bedeutet das?
Behandlung in der Wahlarztpraxis
Ein Wahlarzt ist ein freiberuflich tätiger Arzt ohne Kassenvertrag. Als solcher legt der Wahlarzt seine Honorarnote/Rechnung und diese muss vom Patienten vorerst selbst bezahlt werden. Die Honorarnote kann von Ihnen als Patient innerhalb von 42 Monaten nach der Behandlung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eingereicht werden. Von Seiten der Krankenkassen werden üblicherweise 80% des Betrages rückerstattet, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Behandlung erhalten würde. Sollten Sie eine Zusatzversicherung/Privatversicherung haben können Sie den Differenzbetrag der Honorarnote bei dieser einreichen und erhalten somit, je nach Vertrag, bis zu 100% der Arztrechnung zurück.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.
Tarife
Für eine Erstvorstellung plane ich 30 Minuten ein.
Für einen Kontrolltermin sind 20 Minuten vorgesehen.
Übersicht
Erstvorstellung*: 180,- €
Kontrolltermin: 130,- €
Folgetermin**: Wie Erstvorstellung
* Zusatzleistungen (z.B. Infiltrationen, Ultraschall, etc.) werden gesondert verrechnet
** Sie waren schon einmal bei mir in Behandlung, haben jetzt jedoch NEUE Beschwerden oder hatten einen neuen Unfall
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich!
Bei Terminabsage bis 24 Stunden VOR dem Termin wird kein Honorar verrechnet.
Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar in der Höhe von € 100,– verrechnet, sofern der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.
Zusatzversicherung / Sonderklasse
Die Kosten für die Wahlarztbehandlung werden bei vielen Zusatzversicherungen als Zusatzoption gedeckt. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.